Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen melden Sie sich gerne bei uns unter barrierefreiheit@dlr.de .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen derzeit nicht vollständig vereinbar.
Die Website wird aktuell hinsichtlich der Barrierefreiheit geprüft, daher ist es möglich, dass noch nicht alle Anforderungen der Barrierefreiheit vollumfänglich erfüllt sind. Wir bemühen uns, alle festgestellten Probleme der Zugänglichkeit zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.deDirekt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Inhaltlich verantwortlich:
Dr. Franziska Zeitler, Abteilungsleiterin Innovation und Neue Märkte, Deutsche Raumfahrtagentur im DLR, Königswinterer Str. 522-524, 53227 Bonn