Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des nationalen Programms für raumfahrtbasierte Anwendungen mit Galileo und zur Förderung von NewSpace
Galileo ist das globale Satellitennavigationssystem (Global Navigation Satellite System – GNSS) der Europäischen Union. Seine Navigations-, Zeit- und Positionsdienste sind fester Bestandteil unseres täglichen Lebens. Sie sind beispielsweise unerlässlich für die intermodale digitale Mobilität und Routenführungen, für die Logistik und das Tracking von Lieferketten und Transportwegen, für Rettungseinsätze und in Krisenlagen, für eine effiziente Landwirtschaft und für die zivile und militärische Sicherheit.
Aus europäischen Satellitennavigationssignalen generierte Daten bieten ein enormes Wertschöpfungspotenzial und damit verbundene Innovationen bieten enorme Wachstums- und Wohlstandschancen für Deutschland und Europa. Innovative Anwendungen der Satellitennavigation sind Treiber für digitale Transformation und gesellschaftliche Resilienz.
Diese Förderrichtlinie richtet sich explizit an die NewSpace Community, die neue Anwendungen von Galileodaten und -diensten erschließen will. NewSpace bezeichnet eine neuartige Wirtschaftsweise bei der Durchführung von Raumfahrtaktivitäten, die durch Orientierung an kommerziellen Kunden, eine stärkere Rolle privater Investoren, hohe Innovationsgeschwindigkeit und mehr Risikobereitschaft gekennzeichnet ist. Um innovative GNSS-Lösungen über den aktuellen Stand der Technik hinaus zu entwickeln und Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an den Bedarfen an Anwendungsfällen auszurichten, ist ein Kooperationsverbund mit wissenschaftlichen Partnern und Anwendern sinnvoll. Durch diese Förderrichtlinie soll eine Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern wirksam werden. Insbesondere Unternehmen wird eine bedeutendere Rolle zuteil, um die Raumfahrtbranche mit innovativen Technologien zu revolutionieren.

Förderziel
Ziel der Förderrichtlinie ist die Förderung von Maßnahmen hinsichtlich
- der Erschließung des vollumfänglichen Potenzials der Galileodaten- und -dienste (außer: PRS) für künftige Nutzungen in Deutschland, insbesondere der Erschließung gänzlich neuer Anwendungsfelder durch technologische Innovationen,
- dem Ausbau klassischer Anwendungsbereiche und Verbesserung der Qualität der Nutzung von Satellitennavi¬gation,
- der Steigerung der Resilienz und Ausfallsicherheit satellitengestützter KRITIS,
- der Steigerung der operativen Effizienz durch die Nutzung von Galileodiensten und damit die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit,
- der Stärkung der europäischen Souveränität durch die konsequente Nutzung von Galileodaten und -diensten „Made in Europe“,
- der Sicherung der industriepolitischen Rolle Deutschlands, insbesondere im NewSpace
im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) durchzuführen.
Gegenstand der Förderung
Zu den Gegenständen der Förderung gehören:
- Erweiterung und Fortentwicklung sowie Ausbau bestehender Galileoanwendungen und -anwendungsfelder mit dem Ziel, die Nutzung von Navigationsdaten für verschiedene Anwendungen in Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden zu erhöhen.
- Aufzeigen des Potenzials und die Erschließung neuer Galileoanwendungsfelder, die auf Galileodaten basieren, um die Digitalisierung und den technologischen Fortschritt voranzutreiben (zum Beispiel Miniaturisierung, Datenvisualisierung, Integration mit KI, 5G/6G oder Geoinformationen).
- Demonstration der Anwendungen in allen Anwendungsbereichen zur Erhöhung der Sichtbarkeit für die Vorteile und Anwendungen von Galileo in der Öffentlichkeit und bei potenziellen Nutzern (zum Beispiel Leuchtturmprojekte für galileobasierte Lösungen).
- Anwendungsorientierte, technische Weiterentwicklung von Positionierungs- und Zeitbestimmungsdiensten, Empfängertechniken, Unterstützungs- oder Augmentationsmethoden, um die Leistungsfähigkeit und Genauigkeit von Galileo weiter zu verbessern.
- Entwicklung und Implementierung von Standards und Zertifizierungen für galileobasierte Anwendungen, um deren Interoperabilität und Qualität zu gewährleisten.
Die Einzelvorhaben richten sich primär an Unternehmen. Bei den Verbundvorhaben ist die Beteiligung von Unter¬nehmen vorausgesetzt. Insbesondere ist die Beteiligung von Startups beziehungsweise KMU ausdrücklich erwünscht. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können sich an den Verbundvorhaben beteiligen. Grundsätzlich müssen alle Einzel-/Verbundvorhaben eine klar definierte Aufgabenstellung sowie konkret spezifizierte Vorhabenziele auf¬weisen. Die angestrebten Ergebnisse müssen über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen und klare Vorteile insbesondere gegenüber bereits vorhandenen/verfügbaren Lösungen nachweisen (Innovations¬höhe). Darüber hinaus müssen die Einzel-/Verbundvorhaben eine konkrete Anwendungs- und Verwertungsperspektive für die angestrebten Ergebnisse nachvollziehbar darlegen.
Verfahren
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/easy/ im Bereich „BMFTR“ abgerufen oder unmittelbar bei den angegebenen Kontaktinformationen angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR e. V. zunächst Projektskizzen ausschließlich in elektronischer Form über easy-online vorzulegen (siehe Nummer 7.1). Bei Verbundvorhaben ist die Projektskizze in Abstimmung mit allen Vorhabenpartnern vom Verbundkoordinator vorzulegen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert – bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator – einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2029 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2029 in Kraft gesetzt werden.
Frist zur Einreichung der Skizzen
Es handelt sich um ein offenes Förderprogramm, bei dem jederzeit Skizzen eingereicht werden können.
Kontakt
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e. V., Förderadministration, Königswinterer Straße 522 – 524, 53227 Bonn.
Ansprechpartner für alle fachtechnischen Angelegenheiten ist die Abteilung Innovation und neue Märkte, AR-AN (GNSS-NewSpace@dlr.de) und in administrativen Angelegenheiten die Abteilung Förderadministration, AR-ZF (foerderadministration-raumfahrtagentur@dlr.de ) zuständig.
Informationen
Fachlich:
Innovation & Neue Märkte (Deutsche Raumfahrtagentur im DLR)
GNSS-NewSpace@dlr.de
Administrativ:
Förderadministration (Deutsche Raumfahrtagentur im DLR)
foerderadministration-raumfahrtagentur@dlr.de
Einreichungsfrist
Es können laufend Vorhabenskizzen eingereicht werden
Link zur Einreichung
Bekanntmachung
